aus der Satzung § 21
Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorstand, mit mindestens achttägiger Frist, durch schriftliche Benachrichtigung der Mitglieder. Der Vorstand kann eine andere Form der Benachrichtigung bestimmen.
Auf eine postalische Einladung wurde diesmal aus Kostengründen verzichtet, da alle Mitglieder über eine E-Mail-Adresse verfügen. Sollte sich die E-Mail Adresse geändert haben, bittet der Vorstand um Mitteilung.
Der traditionelle Begrüßungstrunk sowie den Imbiss übernimmt der Verein – Tischgetränke zahlt jeder wie bisher selbst.
Wir freuen uns auf vollzähliges Erscheinen! Zu besseren Planung wird um Anmeldung gebeten!
Der Vorstand