Neues zur Vereinsgeschichte

Die Gründung der Mülheimer Casinogesellschaft mit dem Namen „Gesellschaft Casino“ liegt vor 1816 Unterlagen werden weiter gesucht.

Zitatstelle_Casino-Festschrift_1982_Muehlheim
Nach einem aufgefundenen Zitat einer Festschrift muss die eigentliche Gründung im Jahr 1792 liegen – dies wird noch untersucht

 

Nach Recherchen von Bernd Brinkmann (Mülheimer Geschichtsverein und langjähriger Vorsitzender der Mülheimer Bürgergesellschaft „Mausefalle“) wurde im Jahr 1816 ein Stammhaus in der Ruhrstraße erworben.

Im Folgenden ein Auszug aus der Akte (diese beginnt 1816 und endet 1897 – Quelle HStA Düsseldorf – Grundakten)

Die Originalunterlagen sind hier in elektronischer Form zu finden.

Blatt 10

Broich im Land- und Stadt-Gericht den 26ten April 1816

Erschinen der Herr Johann Heipertz aus Mülheim an der Ruhr mit der Anzeige und Ersuchen, daß die Entrepreneurs des Casino willens wären, wegen Ankauf eines neu acquirirten Hauses ein Kaufdocument zu errichten, er wäre deshalb beauftragt dem verehrlichen Richteramte zu Thätigung dieses Contracts eine Deputation auf morgen Nachmittag in der Casino-Gesellschaft zu ersuchen.

Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben

Joh. Heipertz
Rühl

Resolutio

Auf den Antrag des Herrn Johann Heipertz nahmens der Casino-entrepreneurs eine …gung wird der Herr Land- und Stadtgerichts-Assessor Stute beauftragt unter Zuziehung des Herrn Secretaire Rühl den Kaufvertrag in odibus privatii zu Mülheim aufzunehmen.

Broich im Land- und Stadtgericht d. 27ten April 1816

1816_April_27_Urkunde_Erwaehnung_Casino-Gesellschaft_Muelheim_Ruhr_Foto_by_Ivo_Franz
Ablichtung der Urkunde vom 27. April 1816

Blatt 11-16

Verhandelt zu Mülheim in dem Locale der Casino-Gesellschaft den 27ten April 1816 Abends 7 Uhr

Auf die gestern dem Land und Stadtgerichte aus Auftrag der Unternehmer der Casino Gesellschaft gemachte Anzeige des Herrn Johann Heypertz und darauf erfolgte Directorial Verfügung begab sich unterschriebene Deputation des Gerichts hierher um den zwischen den Herrn Hermann Heypertz als Verkäufer und den Unternehmern der Casino Gesellschaft als Ankäufer abzuschließenden Kauf­und Verkauf Contract gerichtlich zu vollziehen.

Es erschienen hierauf hieselbst der Herr Verkäufer Hermann Heypertz, und die Herren Ankäufer und Unternehmer der Gesellschaft

  • 1tens der Herr Rath und Rentmeister Georg Wilhelm Bilger
  • 2tens der Herr Doctor Joh. Friedrich Küntzel
  • 3tens der Herr Kaufmann Friedrich Heller
  • 4tens der Herr Kaufmann Bartel Charisius
  • 5tens der Herr Kaufmann Johann Schmitz jun.
  • 6tens Herr J. C. Troost Kaufmann dahier
  • 7tens der Herr Kaufmann Herm: Wilh: von Eicken
  • 8tens der Kaufmann Herr Ferdinand Troost
  • 9tens der Kaufmann Herr Caspar Troost jun.
  • 10tens der Kaufmann Herr Peter Friedrich Denhardt
  • 11tens der Kaufmann Herr L.W. Rheinen
  • 12tens der Herr Landgerichts Assessor Arnold Berghaus
  • 13tens der Herr Landgerichts Director Carl Bilger
  • 14tens der Herr Landgerichts Secretair Heinrich Schramm
  • 15tens der Herr Kaufmann Hermann Kriens
  • 16tens der Herr Kaufmann Friedrich Wilhelm Fabarius
  • 17tens der Herr Kaufmann Friedrich Middendorff
  • 18tens der Herr Kaufmann Friedrich Vörster und
  • 19tens der Herr Doctor Philipp Marcks

als Ankäufer und sämtlich der Deputation gehörig bekannt.

Hierauf gab der Herr Hermann Heypertz zu erkennen, daß er das ihm eigenthümlich zugehörige hier an der Ruhr sub № 540 gelegene Wohnhaus mit allen Lasten und Unlasten, Rechten und Ge­rechtigkeiten in welcher Hinnsichten bemerkt werden müsse, daß der Grund auf welchem dasselbe steht, ein im Wege der Erbpacht von der hiesigen Fürstlichen Rentey erworbenes Stück sey, und aus welchem daher ein Erbstands Canon jährlich mit Siebenzehn Rthlr drei drei Viertel Stüber edictmäßiger bergischer Münze an gedachte Renthei bezahlt werden muß, erb und eigenthümlich unter fol­genden Bedingungen verkauft habe.

Erstens Verkaufe er vorbeschriebenes Hauß nebst anschließenden Garten und Hofraum so wie er selbiges bisher besessen, einschließlich des vorbeschriebenen darauf haftenden Canons schuldenfrei an die Herren Ankäufer

Zweitens trete er denselben mit dem ersten May dieses Jahres dieselbe als sein Eigenthum ab, so daß von diesem Tage an die Gefahr auf die Herren Ankäufer übergehe

Drittens reservire er sich die unentgeldliche Bewohnung des Theils des Erdgeschosses, den er jetzt bewohne, bis zum Eilften November dieses Jahres

Viertens bewohne der Herr von Forell miethweise einen Theil des Erdgeschosses des Hauses, und der Herr Kaufmann Wiskott habe pachtweise den dazu gehörigen Keller in Benutzung, weshalb die Herrn Ankäufer vom lten May curr: an in seine Stelle als Vermieter treten sollten und von diesem Zeitpunkte an statt seiner die fällig werdende Miethe für eigene Rechnung beziehen sollten.

Fünftens Könnten Ankäufer aber das ganze Oberhaus, das heißt aller Gelaß der sich über dem Erd­geschoß befindet, mit dem ersten May curr. in alleinige Benutzung nehmen

Sechtens sey der Kaufpreis auf Fünftausend zweihundert Rthlr in klevischem Gelde und gangbarer Münze bestimmt der folgender Gestalt bezahlt und vergütet werden solle

  1. hafte auf dem Hause ein Capital von Zweitausend sechshundert sechszig Rthlr in fran­zösischen Kronenthalem ad 115 stbr, welches die Frau Wittwe von der Schmissen zu fordern habe, und welches also in gangbarer klevischer Währung zweitausend sieben­hundert fünf und siebenzig Rthlr 38 stbr in französischen Kronthlr zu zwei Rthlr ge­rechnet betrügen. Dieses Capital übernehmen Herrn Ankäufer dereinst zu bezahlen, und vom lten May curr an die Zinsen zu entrichten
  2. würden Eilfhundert Rthlr mit dem ersten May dieses Jahres baar zu seinen Händen aus­bezahlt und
  3. der Rest des Kaufschillings ad Eintausend dreihundert vier und zwanzig Rthlr 22 stbr am Eilften November dieses Jahres an ihn abgetragen

Unter diesen Bedingungen übertrug Herr Verkäufer das Eigenthum des verkauften Hauses den Her­ren Ankäufern und beerbte sie damit, indem er sich und seine Nachkommen davon enterbte, gelobte Ihnen auch wegen dieses Kauf und Verkaufs Geschäfts jederzeit die rechtlichste vollständigste Währ und Gewähr zu leisten

Die Herrn Ankäufer stimmten in den Vortrag des Herrn Verkäufers in allen Stücken ein, erkannten alle aufgeführten Verkaufs Bedingungen ihrem Willen gemäß, verpflichteten sich zu deren Erfül­lung und acceptirten die Ihnen geschehene Übertragung des verkauften Hauses bathen auch den Herrn Verkäufer bei Fortschreibung der Regulirung des Hypotheken Wesens anzuhalten, die nöti­gen Beweisstücken über sein bisheriges Eigenthum beyzubringen, damit dereinst der titulus posessionis auf ihren Namen im Hypothekenbuche intabuliret werden könne

Beiderseitige Contrahenten stetzten fest, daß die Kosten der Aufnahme dieses Contracts dessen Ausfertigung und die dereinstigen gerichtlichen Auslagen bei Eintragung des Besitztitels von den Herren Ankäufern getragen, und erstattet werden müßten, gelobten sich unwiederbringliche Fest-Stellung dieses gerichtlichen Kauf und Verkaufs Geschäfts, entsagten allen dawider möglichen ge­setzlichen Einwenden nachdem Ihnen die Folgen dieser Entsagung gehörig auseinander gesetzt, und bedeutet waren, und trugen dahin an, Ihnen eine beglaubte Ausfertigung und Document über diese gerichtliche Verhandlung zu ertheilen.

Nach deutlicher Vorlesung und Vorlegung zur eigenen Durchsicht genehmigten sämtliche Contrahenten den ganzen Umfang diese gerichtlichen Protocolls, weshalb Ihnen solches zur Unterschrift vorgelegt wurde

  • Herrn Heiperz als Verkäufer
  • Johann Friedrich Künzel
  • GW Bilger
  • Bartel Charisius
  • Joh. Schmitz jr.
  • J C Troost sen.
  • H W. von Eicken
  • Ferd. Troost
  • C. Troost jr.
  • Für P. Fr. Denhard             Schönenburg
  • J. C. H Bilger
  • für Herrn Arnold Berghaus C Bilger
  • LW Rheinen
  • Philipp Marcks
  • H Schramm
  • Herrn: Kriens
  • Fr. Wm Fabarius
  • Friedr. Middendorff
  • Friedrich Vorster
  • Philipp Heller

Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben

s.    a.         u.         s.

Stute                      Rühl

Blatt 11

Resolutio

Der zwischen den Herren Unternehmern der Casino Gesellschaft und dem Herrn Johann Heypertz aufgenommenen Kauf und Verkauf Contract wird hierdurch salvo jure tertii von gerichtswegen be­stätigt und soll die Eintragung des Besitztitels für die Herren Ankäufer bey fernerer Einrichtung des Hypothekenbuches sofort erfolgen, wenn zuvor der Herr Verkäufer denselben versprochener maaßen vollständig berichtigt haben wird. Übrigens ist nach anliegenden Formula Documenti das Kaufdocument zu expediren und die Kosten von den Ankäufern beyzufordern

Broich im Land und Stadtgericht den 16 May 1816

Stute

Blatt 19

Zur Berichtigung des Besitztitels des
Casino Gesellschaftshauses № 540

Broich im fürstlichen Gericht d. 9t. December 1818

Zur Berichtigung des Besitztitels von dem zu Mülheim a/d Ruhr sub № 540 gelegenen Wohnhause nebst Garten und Zubehör überreicht der Director der Casino Gesellschaft Herr Kaufmann Denhard anliegenden gerichtlichen Kaufbrief vom 13t. Mai 1816 wonach folgende Interessenten.

  1. Herr Georg Wm. Bilger
  2. Herr Joh. Fried. Künzel
  3. Herr Philip Heller
  4. Herr Bartolomaeus Charisius
  5. Herr Joh. Schmitz junior
  6. Herr Joh. C. Troost
  7. Herr Herrm. Wm. von Eicken
  8. Herr Ferdinand Troost
  9. Herr Caspar Troost junior
  10. Herr Pet. Friedrich Denhard
  11. Herr L. W. Rheinen
  12. Herr Arnold Berghaus
  13. Herr Director Carl Bilger
  14. Herr Heinrich Schramm
  15. Herr Herrm. Kriens
  16. Herr Fried. Wm. Fabarius
  17. Herr Friedrich Middendorf
  18. Herr Friedrich Vorster
  19. Herr Philipp Marcks

dieses Erbe für 5.200 rt. clevisch von dem Kohlenhändler Herrmann Heipertz angekauft haben.

An ständigen Lasten hafte darauf ein jährlich auf Martini an die Fürstliche Rentei Broich zu ent­richtenden Erbschafts Canon von 17 rt. ¾ st. edictmäßig und an Schulden zu Gunsten der Wittwe von der Schmissen ein Kapital von 2660 rt. in franz. Kronentaler von 125 st. Die Nachsuchung der Eintragung wegen dieses Kapitals wurde lediglich der Gläubigerin überlassen.

Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben

P. F. Denhard

a-u-s

Berghaus

Blatt 25

Am 30. Oktober 1824 ist Dr. Philipp Marks zu Styrum Direktor der Casino-Gesellschaft.
Die Mitglieder der Casino-Gesellschaft sind Eigentümer der Immobilie.

Blatt 31

Auch 1826 ist Dr. Philipp Marks Direktor der Casino-Gesellschaft.

Blatt 32-35

Gemäß Vertrag vom 25. Juli 1826 haben 8 der 19 Eigentümer ihre Anteile auf andere Miteigentümer übertragen.

Blatt 38

Adjudikations-Erkenntnis

In der nach dem Antrage der gemeinschaftlichen Eigenthümer, Herren Dr. Philipp Marcks, Commerzienrath Caspar Troost, Gebrüder Caspar und Ferdinand Troost, Friedrich Wilh. Fabarius, Bar­tel Charisius, Ludwig Wilhelm Rheinen, Friedr. Vorster, Herm. Wm. von Eicken, Herm. Kriens u. Philipp Heller, theilungshalber ausgebrachten Subhastation des zu Mülheim sub № 540 an der Ruhrstraße zwischen den Besitzungen des Kaufmanns Frd. Fabarius und des Schiffbaumeisters Herm. Thielen gelegenen Casino-Gebäudes nebst Nebengebäude und Hofraum, wird hiermit vom Fürstlichen Gericht der Herrschaft Broich, den Acten und Gesetzen gemäß, für Recht erkannt, daß das vorbeschriebene Cassino-Gebäude nebst Zubehör, da die bey nothwendigen Subhastationen vorgeschriebenen Formalitäten überall gehörig beobachtet, auch für das die Taxe ad 4033 rt 10 Sgr. weit übersteigende Meist-Gebot der Zuschlag genehmigt, und übrigens mit dem Subhastations-Patente zugleich die Edictal- Ladung aller etwaigen unbekannten Realpretendenten verbunden worden, mit dem darauf zu Gunsten der Fürstlichen Rentey Broich lastenden jährlichen Erbpacht- Canon von 17 rt 3 ¾ Stbr edictmäßig dem Wirthen Franz Güldenberg zu Mülheim für das von demselben unter der vorwardenmäßigen Bürgschaft der Kaufleute Ferdinand Troost u. Philipp Heller und des Gerichts-Secretairs Schramm abgegebenen Letzt- und Meist-Geboth von 4.740 Rt., man schreibt Viertausend Siebenhundert Vierzig Thaler preuß. Courant und 5 Prozent Schlaggelder unter den invidimirten Abschrift hierbey gehefteten Verkaufs-Bedingungen wie hiemit geschieht, als Eigenthum zu adjudizieren alle unbekannten Realpraetendenten aber, die sich nicht gemeldet haben, mit ihren etwaigen Ansprüchen ein ewiges Stillschweigen gegen den Ankäufer aufzuerlegen.

Von       Rechts             Wegen
Broich, den 17. Januar 1829
Fürstliches Gericht der Herrschaft Broich
Ch. Berghaus

Blatt 40-41

Verhandelt Broich im Fürstlichen Gerichte, den 8ten Mai 1829

Vor versammeltem Gerichte erschienen heute der Wirth Franz Güldenberg und dessen Ehefrau Catharina geborene Paulerberg aus Mülheim, letztere mit Zuziehung des ihr zu diesem Geschäfte be­stellten rechtskundigen Beistandes, des Herrn Gerichts Sekretairs Heinr. Schramm … sämtlich dem Gerichte von Person wohl bekannt und erklärten unter Versicherung ihrer Dispositionsfähigkeit, daß der Kaufmann Herr Johann Friedrich Wiskott zu Mülheim a/d Ruhr ihnen auf ihr Ansuchen ein Kapital von Vier Tausend Thaler preuß. Currant jeden Thaler zu 30 Silbergroschen gerechnet in klingender Münze bar geliehen habe, sie auf solches bar und in einer Summe von demselben ausge­zahlt empfangen hätten.

Ueber diese ihnen wohl ausgezahlten Vier Tausend Thaler wollten sie ihrem vorgenannten Gläubi­ger mit Verzicht der Anrede des nicht gezahlten oder nicht empfangenen Geldes hiermit und kraft dieses gerichtlich quittirt, und sich danebst solidarisch, also ein jeder für die ganze Summe unter Begebung der Rechtswohlthat, „als einer nicht mehr, als für seinen Antheil“, nacheher zur völligen Bezahlung anzuhalten, bis der andere vorher angeklagt worden, dahin verpflichtet haben, ihren Gläubiger oder denjenigen, welchen der selbe sein Recht an diese Schuldverschreibung oder dessen Ausübung übertragen, daß empfangene Darlehen von dem ersten Mai cr. an gerechnet, alle Jahre zu fünf von hundert richtig kapitalmäßiger Münzsorte zu verzinsen. Auch das Kapital nach sechs Mo­naten auf vorher geschehenen gerichtliche oder außergerichtliche Loskündigung, welche beiden Theilen freistehen, in der empfangenen Münzsorte, und einer unzertrennten Summe dankbarlichst wieder zu bezahlen. Damit aber … erwähnter Gläubiger wegen der Wiederbezahlung des Kapitals, der Zinsen und etwaigen Kosten desto besser versichert sein möge, so setzen die Schuldner alle ihre Habe und Güter, insbesondere das vor einiger Zeit aus der gerichtlichen Subhastation angekaufte zu Mülheim sub № 540 an der Ruhrstraße zwischen den Besitzungen des Kaufmanns Friedrich Wil­helm Fabarius und des Schiffbaumeisters Hermann Thielen gelegene Casino Gebäude nebst Neben­gebäuden, Hofraum und allem Zubehör zu einem wahren gerichtlichen Unterpfande …

[Es folgen weitere Formalitäten, auch die Haftung der Ehefrau Catharina Güldenberg]

Blatt 41

Attest

Seitens des fürstlichen Gerichts der Herrschaft Broich wird hierdurch bekundet, daß vorstehendes Dokument, welches d. 8 t. May cur. zur hypothekarischen Eintragung auf das vor einiger Zeit aus der gerichtlichen Subhastation angekaufte zu Mülheim sub № 540 an der Ruhrstraße zwischen den Besitzungen des Kaufmanns Friedrich Wilhelm Fabarius und des Schiffbaumeisters Hermann Thielen gelegenes Cassino Gebäude nebst Nebengebäuden Hofraum und allem Zubehör präsentirt worden, der Form und dem Inhalte nach zu dieser Eintragung in sofern qualifizirt ist als die Bestel­ler der Hypothek ihr Eigenthumsrecht an obiger Besitzung künftig vorschriftsmäßig nachweisen werden.

Urkundlich

Broich d. 12t.May 1829

Rubrica I

Bei Erwerb durch die Eheleute Güldenberg war das Wohnhaus № 540 mit 3.850 Thaler feuerversi­chert.

Rubrica I

Nach dem Tode seiner am 10. November 1833 verstorbenen Frau wurde der auf beider Namen ein­getragene Besitz auf den Namen Franz Güldenberg umgeschrieben.

Blatt 57-58

Hypothekenschein

Zufolge Hypothekenbuchs von Mülheim Volumen I folio 133 № 34

besitzet

Der Wirth Franz Güldenberg das in der Herrschaft Broich, Bürgermeisterei und Stadt Mülheim sub № Cat: 540 belegene Wohnhaus nebst Zubehör, enthaltend nach Art. 125 der Grundsteuer- Mutterrolle an Größe 85 Ruthen 10 Fuß preußischen Maaßes.

Der Wirth Franz Güldenberg, welcher diese Besitzung während seiner Ehe mit der Catharina Paulerberg, womit derselbe auf die Bestimmungen des Code Napoleon in Gütergemeinschaft gelebt hatte, allein ankaufte, der Besitztitel aber als Acquaestus sthori auf gemeinschaftlichen Namen ein­tragen ließ, hat nach dem Tode seiner am 10. November 1833 gestorbenen Ehefrau Catharina gebo­rene Paulerberg auf Grund des § 9 des Publikations-Patents vom 9. September 1814 die Regulirung der Ebrbfolgenach dem Allgemeinen Landrechte gewählt, und ist daher der Verhandlung vom 6. Februar 1834 gemäß, titulus possessionis ex decreto vom 30. November 1836 auf seinen alleinigen Namen umschrieben worden.

[Es folgen Einschränkungen und Hypotheken]

Broich den 20. November 1836

Blatt 62-64

Mit Vertrag vom 1.3.1841 verkauft Franz Güldenberg an seinen Nachbarn Schiffbaumeister Thielen junior einen Teil seines Grundstücks zum Preise von 2.000 Thaler. Auf dem Grundstück befand sich eine Kegelbahn, die von der Casino-Gesellschaft noch bis Ende Mai 1841 benutzt werden durfte. Dann war die Bahn abzubrechen, während das Kegelhäuschen auf Thielen überging.

Blatt 86-97

Es befindet sich hier eine Abschrift vom

„Verzeichnis der in der Herrschaft Broich gelegenen Allodial Besitzungen
des Herrn Landgrafen Georg Carl von Hessen“

vom 20. September 1822.